Marktbedingungen
1. Der
Stellplatz wird vom Veranstalter oder eines seiner Mitarbeiter zugewiesen
2. Die Standgebühr ist
in jedem Fall fällig. Auch bei schlechter Witterung oder anderen Gründen
3. Die Haftung für
Schäden jeglicher Art beschränkt sich auf die gesetzliche Haftung.
4. Werden militärische
Gegenstände verkauft ist § 86 a StGB
und § 86 StGB zu beachten
5. Der Standplatz ist in sauberem
Zustand zu verlassen. Müllentsorgung wird in Rechnung gestellt
6. Bei unerlaubter Verteilung von
Werbung wird eine Strafe von 200 EURO fällig.
7. Hunde sind an der Leine zu führen
8. Waren auf unserem Index dürfen
nicht angeboten werden. Siehe dazu Punkt Index
9. Einlass auf den
Veranstaltungsplatz ist immer 1 Stunde vor
Marktbeginn
10. Der Verkauf von Neuware
(Händlerware) ist untersagt. Darunter fällt keine Ware, die privat
erworben und im Neuzustand wieder verkauft wird. Zuwiderhandlungen führen
zum Platzverweis und Hausverbot
Warenindex der George-Märkte
Messer, die unter das
Waffengesetz fallen
Dekowaffen,
Hehlerware,
Kriegsspielzeug,
Dienstleistungen,
Medikamenten,
Werbematerial,
Alkohol,
Pornografie,
jugendgefährdende Schriften,
kopierte Medien (CD`s, DVD`s Bücher, Videos, Spiele usw.),
lebende Tiere,
artgeschützte Tierpräparate,
Ebenso Filme ab 18 oder
staatlich indexierte Produkte, Filme und Spiele
Lebensmittel und Getränke (
nur mit Sondererlaubnis vom Veranstalter)