Aktuelle Termine

 

  Bedingungen


    Marktbedingungen
     

    1. Der Stellplatz wird vom Veranstalter oder eines seiner Mitarbeiter zugewiesen

    2. Die Standgebühr ist in jedem Fall fällig. Auch bei schlechter Witterung oder anderen Gründen

    3. Die Haftung für Schäden jeglicher Art beschränkt sich auf die gesetzliche Haftung.

    4. Werden militärische Gegenstände verkauft ist § 86 a StGB und § 86 StGB zu beachten

    5. Der Standplatz ist in sauberem Zustand zu verlassen. Müllentsorgung wird in Rechnung gestellt

    6. Bei unerlaubter Verteilung von Werbung wird eine Strafe von 200 EURO fällig.

    7. Hunde sind an der Leine zu führen

    8. Waren auf unserem Index dürfen nicht angeboten werden. Siehe dazu Punkt Index

    9. Einlass auf den Veranstaltungsplatz ist immer 1 Stunde vor Marktbeginn

    10. Der Verkauf von Neuware (Händlerware)  ist untersagt. Darunter fällt keine Ware, die privat erworben und im Neuzustand wieder verkauft wird. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis und Hausverbot

     

    Warenindex der George-Märkte

    Messer, die unter das Waffengesetz fallen
    Dekowaffen,
    Hehlerware,
    Kriegsspielzeug, 
    Dienstleistungen,
    Medikamenten,
    Werbematerial, 
    Alkohol,
    Pornografie,
    jugendgefährdende Schriften,
    kopierte Medien (CD`s, DVD`s Bücher, Videos, Spiele usw.),
    lebende Tiere,
    artgeschützte Tierpräparate,

    Ebenso Filme ab 18 oder staatlich indexierte Produkte, Filme und Spiele
    Lebensmittel und Getränke ( nur mit Sondererlaubnis vom Veranstalter)

     

     

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